Nach der massiven Abwertung des offenen Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI vor knapp zwei Jahren gibt es neue Hoffnung für betroffene Anleger. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun ein Musterverfahren nach dem Kapitalanlage-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) genehmigt. Dieses Verfahren soll klären, ob die Fondsgesellschaft im Basisinformationsblatt des Fonds das Anlegerrisiko falsch dargestellt hat.
Die Zulassung des Musterverfahrens wird als bedeutender Schritt für Anleger gewertet, die bisher zögerten, auf eigene Faust Klage einzureichen. „An dem Musterverfahren können sich Anleger, die sich bislang gescheut haben, auf eigene Faust zu klagen, kostengünstig beteiligen“, erklärt Christian Herrmann von der Rechtsanwaltsgesellschaft Tilp, die das Verfahren angestrengt hat.
Bei einem Musterverfahren wird ein Fall exemplarisch für eine Vielzahl ähnlicher Fälle vor Gericht verhandelt. Sollte das Urteil zugunsten der Anleger ausfallen, profitieren alle Investoren, die sich dem Verfahren angeschlossen haben, von diesem Ergebnis. Dies könnte zu einer erheblichen Entlastung für die Anleger führen und gleichzeitig den Druck auf die Fondsgesellschaft erhöhen.
Die Krise offener Immobilienfonds hält seit Jahren an, und die Zulassung dieses Musterverfahrens könnte die Situation weiter verschärfen. Für Anleger des Uni Immo Wohnen ZBI bedeutet dies nun eine konkrete Chance, ihre Rechte durchzusetzen und möglicherweise Verluste auszugleichen.


