Die britische Financial Conduct Authority (FCA) hat die internationale Zahlungsfirma Euro Exchange Securities (EES) mit sofortiger Wirkung von der Erbringung aller regulierten E-Geld- und Zahlungsdienste ausgeschlossen. Dies gab die Aufsichtsbehörde am Freitag in einer Pressemitteilung bekannt und begründete den Schritt mit erheblichen Bedenken hinsichtlich der Risiken von Finanzkriminalität, die mit den Geschäftspraktiken des Unternehmens verbunden sind.
Zwischenverwalter im Zuge der Ermittlungen eingesetzt
Parallel zur Sperrung wurden gerichtlich bestellte Zwischenverwalter eingesetzt, die die Angelegenheiten von EES bis zu einem Gerichtstermin am Donnerstag, dem 11. Juni, überwachen werden. Die FCA erklärte in ihrer Mitteilung ausdrücklich: ‘Ernste Bedenken hinsichtlich der Art und Weise, wie EES sein Geschäft betrieb, deuteten auf erhebliche Risiken von Finanzkriminalität hin.’
Systemische Schwächen genannt
Die Aufsichtsbehörde nannte ‘systemische Schwächen im Finanzkriminalitätsrahmen und den Schutzvereinbarungen des Unternehmens sowie in dessen Eigentümerstruktur und Governance’ als Hauptgründe für die Intervention. Die FCA warnte, dass diese identifizierten Risiken ‘sowohl Verbraucher als auch die Integrität des Marktes beeinträchtigen könnten.’
Versuche, Euro Exchange Securities per E-Mail über die auf der Homepage angegebene Adresse zu erreichen, blieben erfolglos; die Nachrichten wurden als unzustellbar zurückgesendet. Die Einsetzung von Zwischenverwaltern erfolgte gemäß der Mitteilung der FCA im Rahmen der ‘Payment and Electronic Money Institution Insolvency Regulations 2021’.
Internationale Präsenz und US-Einreichungen
Euro Exchange Securities ist nicht nur im Vereinigten Königreich tätig, sondern unterhält auch Niederlassungen in den Vereinigten Staaten und Spanien. Die FCA hat ein Verfahren eingeleitet, um die britischen Gerichtsentscheidungen im US-Bundesgerichtssystem anerkennen zu lassen. Berichten zufolge legen die Einreichungen in den USA die Bedenken der FCA hinsichtlich der ‘hochriskanten Natur’ einiger EES-Kunden und möglicher ‘weitreichender Verstöße’ gegen Geldwäschevorschriften dar.
Laut einem Bericht, der sich auf die US-Einreichung der FCA bezieht, äußerte die Aufsichtsbehörde die Besorgnis, dass ‘Unternehmen im Netzwerk des Unternehmens und Kunden des Unternehmens mit Geldwäsche oder der Verhinderung von Geldwäsche in Verbindung gebracht wurden.’
Präzedenzfälle bei FCA-Durchsetzung
Dieses Vorgehen der FCA ist kein Einzelfall. Die Aufsichtsbehörde hat in der Vergangenheit wiederholt aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Geldwäschebekämpfung interveniert. Allein im Jahr 2025 verhängte die FCA erhebliche Geldstrafen gegen Finanzinstitute wegen mangelhafter Kontrollen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. Dazu gehörten eine Geldstrafe von 21.091.300 Pfund (ca. 28 Millionen US-Dollar) gegen die Digitalbank Monzo und eine Strafe von 42 Millionen Pfund (ca. 56 Millionen US-Dollar) gegen Barclays. Im selben Jahr beschlagnahmte die FCA auch sieben Kryptowährungs-Geldautomaten im Rahmen einer Geldwäscheermittlung, die Durchsuchungen an vier Standorten und die Festnahme von zwei Personen umfasste.
Das Unternehmen wird am 11. Juni die Gelegenheit haben, seine Argumente vor Gericht vorzutragen, wie in der Mitteilung der FCA bestätigt wurde.


