Finanzen

Deutschlands schlummernde Milliarden lösen Eigentumsdebatte aus

Deutschlands schlummernde Milliarden lösen Eigentumsdebatte aus

Milliarden von Euro sammeln sich still und unbemerkt in Deutschlands Finanzinstituten an, gehalten auf sogenannten ‘vergessenen Konten’. Ein Bericht des Bundesforschungsministeriums aus dem Jahr 2021 schätzte diese Summe auf bis zu 4,2 Milliarden Euro (4,9 Milliarden US-Dollar), während andere Schätzungen sogar bis zu 9 Milliarden Euro angeben. Dieser beträchtliche Reichtum, der für Erben weitgehend unzugänglich ist und für dessen Verwaltung ein klarer rechtlicher Rahmen fehlt, hat eine Debatte zwischen Banken, Politikern und der Öffentlichkeit über seine letztendliche Kontrolle und seinen Zweck entfacht.

Das Ausmaß des Problems und Deutschlands einzigartige Position

Das Problem der ruhenden Konten in Deutschland wird durch mehrere Faktoren verschärft. Wenn Personen älter werden, mehrere Konten führen oder versterben, fällt es Verwandten und Erben oft schwer, bestehende Finanzanlagen zu identifizieren. Der Aufstieg des Online-Bankings, das den physischen Papierkram reduziert, erschwert die Angelegenheit zusätzlich, da wichtige Informationen auf E-Mail-Konten oder Festplatten beschränkt sein können. Nicht-traditionelle Vermögenswerte wie Kryptowährungen und NFTs stellen noch größere Herausforderungen bei der Nachverfolgung dar.

Im Gegensatz zu vielen anderen Nationen fehlt in Deutschland eine offizielle Definition für verlassene Konten. Dieses Fehlen eines rechtlichen Rahmens hat die Verwaltung dieser Konten weitgehend dem Ermessen der einzelnen Banken überlassen. Im Allgemeinen betrachten Banken ein Konto als ruhend, wenn der Inhaber verstorben ist und keine identifizierbaren Erben gefunden werden können, wenn seit Jahren kein Kundenkontakt bestand oder wenn Post aufgrund veralteter Kontaktdaten zurückkommt. Diese Flexibilität bietet den Banken jedoch auch ‘Spielraum’ bei der Intensität ihrer Bemühungen, Eigentümer oder Erben ausfindig zu machen. Ein erhebliches Hindernis bei dieser Suche sind Deutschlands strenge Datenschutzbestimmungen.

Entscheidend ist, dass ruhende Konten in Deutschland nicht automatisch Eigentum der Banken werden und auch nicht an den Staat übergehen. Banken sind gesetzlich verpflichtet, diese Konten auf unbestimmte Zeit zu führen, und das Eigentum – sei es durch den ursprünglichen Inhaber oder dessen Erben – erlischt nie. Die deutsche Regierung kann ein Konto nur dann beanspruchen, wenn sie nach dem Erbrecht des Landes als Erbe erklärt wird, nicht aufgrund von Vorschriften für nicht beanspruchtes Eigentum.

Der Ruf nach einem Zentralregister und die öffentliche Meinung

Eine von Experten befürwortete Schlüsselmaßnahme ist die Einrichtung eines zentralen Registers für ruhende Konten. Beatrice Eisenschmidt, Vorstandsmitglied des VDEE, eines Berliner Verbandes, der professionelle Erbenermittler vertritt, betont, dass ein solches Register unerlässlich ist, um festzustellen, ob eine Person Konten besaß. Derzeit müssen Anfragen an verschiedene Bankenverbände gerichtet werden, ein Prozess, der sowohl zeitaufwändig als auch kostspielig ist. Für potenzielle Erben gleicht dies oft ‘einem Schuss ins Blaue’, was viele dazu veranlasst, solche Anfragen nicht weiterzuverfolgen, wie Eisenschmidt gegenüber der DW erklärte.

Versuche, ein nationales Register zu schaffen, sind nicht neu. Vor fast einem Jahrzehnt schätzte Norbert Walter-Borjans, der damalige Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, dass sich bundesweit etwa 2 Milliarden Euro (damals 2,2 Milliarden US-Dollar) auf ruhenden Konten befanden, und forderte ein nationales Register für ruhende Vermögenswerte. Die aktuelle Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz hat seither einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines zentralen, öffentlich zugänglichen Online-Registers vorgelegt, in dem Erben nach Informationen suchen könnten. Neue Vorschriften wurden jedoch noch nicht verabschiedet, und die endgültige Verwendung der Gelder ist noch nicht entschieden.

Die öffentliche Meinung zu diesem Thema scheint klar zu sein. Eine aktuelle Umfrage, die von der Wohltätigkeitsorganisation SOS-Kinderdörfer in Auftrag gegeben wurde, ergab, dass 86 % der Befragten wünschen, dass vergessene Bankguthaben nach einer angemessenen Zeit in einen Fonds für soziale Projekte fließen sollten. Im Gegensatz dazu waren nur 8 % der Meinung, dass das Geld an den Staat gehen sollte, und lediglich 2 % glaubten, dass die Banken es für sich behalten sollten.

Internationale Ansätze zu ruhenden Vermögenswerten

Deutschlands Ansatz steht im Gegensatz zu Systemen in anderen Ländern:

  • Vereinigtes Königreich: Ruhende Konten werden in der Regel nach 15 Jahren an einen Rückforderungsfonds und nicht an den Staat übertragen. Dieser Fonds unterstützt soziale und ökologische Projekte, das Geld kann jedoch auf unbestimmte Zeit zurückgefordert werden.
  • Irland: Ein ähnlicher Zeitrahmen gilt, aber die Gelder werden für soziale Projekte an das Finanzministerium überwiesen. Institutionen sind verpflichtet, vor der Übertragung Mitteilungen in nationalen Zeitungen zu veröffentlichen, und Konten sowie Zinsen können ohne zeitliche Begrenzung zurückgefordert werden.
  • Vereinigte Staaten: Landesgesetze regeln verlassene Konten, die im Allgemeinen nach 3-5 Jahren Inaktivität als ruhend gelten. Banken müssen versuchen, die Eigentümer zu kontaktieren, und wenn dies erfolglos bleibt, übernimmt der Staat (normalerweise der Staat der letzten bekannten Adresse des Eigentümers) die Verwahrung. Diese Gelder werden in Ämtern für nicht beanspruchtes Eigentum gehalten, oft mit öffentlichen Bekanntmachungen, und Eigentümer können sie in der Regel auf unbestimmte Zeit zurückfordern.
  • Frankreich: Banken müssen versuchen, Eigentümer zu kontaktieren, aber nach 10 Jahren der Ruhendheit werden Konten und Lebensversicherungspolicen an eine öffentliche Finanzinstitution, die CDC, übertragen. Obwohl eine durchsuchbare Datenbank bereitgestellt wird, sucht die Regierung nicht aktiv nach Kontoinhabern. Die Gelder werden 20 Jahre später Eigentum des französischen Staates und können nicht mehr zurückgefordert werden.
  • Schweiz: Banken sind verpflichtet, Vermögenswerte zu erhalten und ruhende Konten im besten Interesse der Kunden zu verwalten. Es existiert eine zentrale Datenbank. Nach 60 Jahren ohne Kontakt werden Kontoinformationen veröffentlicht, und Erben haben ein Jahr Zeit, Ansprüche geltend zu machen. Nach dieser Frist verfallen die Ansprüche, und das Konto wird liquidiert und an den Staat übertragen, einschließlich des Inhalts von Schließfächern.

Die anhaltende Debatte in Deutschland verdeutlicht eine erhebliche finanzielle und ethische Herausforderung. Während die aktuelle Regierung ihre Absicht signalisiert hat, das Problem anzugehen, beinhaltet der weitere Weg die Navigation durch komplexe rechtliche Rahmenbedingungen, Datenschutzbedenken und unterschiedliche Ansichten darüber, wie Milliarden an vergessenem Vermögen letztendlich dem Gemeinwohl dienen sollten.

This article was generated with AI assistance based on public financial sources. Information may contain inaccuracies. This is not financial advice. Always consult a qualified financial advisor before making investment decisions.
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