Finanzanalyst Volker Looman stellt in seiner Kolumne eine provokante These auf: Männer können in bestimmten Familienkonstellationen ein höheres finanzielles Risiko darstellen als Aktieninvestitionen. Er illustriert dies anhand eines konkreten Fallbeispiels, das die oft unterschätzten Absicherungslücken in modernen, unverheirateten Partnerschaften offenbart. Die Frage der finanziellen Sicherheit bei Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Trennung wird dabei für den finanziell schwächeren Partner, häufig die Frau, zur existenziellen Herausforderung.
Das Fallbeispiel: Unverheiratet und ungesichert?
Im Zentrum von Loomans Analyse steht eine 40-jährige Altenpflegerin, die in Teilzeit monatlich brutto 2.000 Euro verdient, wovon netto rund 1.500 Euro verbleiben. Sie lebt mit einem fünf Jahre älteren Schreinermeister zusammen, dessen monatliches Bruttoeinkommen 5.000 Euro beträgt, was netto etwa 3.150 Euro entspricht. Das Paar ist nicht verheiratet und hat eine dreijährige Tochter. Der Mann bringt zudem einen siebenjährigen Sohn aus einer früheren Beziehung mit, der bei seiner Mutter lebt. Die Familie bewohnt ein renoviertes Haus im Wert von 400.000 Euro, das dem Mann gehört und mit 150.000 Euro belastet ist.
Die kritische Ausgangslage: Weder Testamente noch andere umfassende Absicherungen sind vorhanden. Die einzige explizite finanzielle Vorkehrung ist eine Risikolebensversicherung über 200.000 Euro, die der Mann zugunsten seiner Partnerin abgeschlossen hat.
Die unterschätzten Risiken
Looman wirft entscheidende Fragen auf, die die finanzielle Vulnerabilität der Altenpflegerin verdeutlichen: Wie ist sie bei eigener Krankheit oder Berufsunfähigkeit abgesichert, insbesondere angesichts ihres Teilzeitjobs und der damit verbundenen geringeren Rentenansprüche? Was geschieht finanziell, sollte sich der Schreinermeister von ihr trennen? Und welche Konsequenzen hätte es, wenn der Mann, beispielsweise durch einen Unfall, ums Leben käme?
Ohne Ehevertrag oder Testament stünde die Frau im Falle einer Trennung ohne Anspruch auf das Haus oder einen Zugewinnausgleich da. Ihre Investition in die gemeinsame Lebensführung, sei es durch Kindererziehung oder Mithilfe bei der Hausrenovierung, bliebe unberücksichtigt. Bei seinem Tod würde sie als unverheiratete Partnerin nicht automatisch erben, da das Erbrecht sie nicht als gesetzliche Erbin vorsieht. Die Risikolebensversicherung bietet zwar einen gewissen Schutz im Todesfall des Partners, deckt aber nicht alle Eventualitäten ab und ersetzt keine umfassende Nachlassplanung oder Absicherung im Falle einer Trennung oder Berufsunfähigkeit.
Handlungsbedarf für finanzielle Sicherheit
Die Analyse von Looman verdeutlicht die Notwendigkeit, über traditionelle Familienmodelle hinaus umfassende finanzielle und rechtliche Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere Frauen, die aufgrund von Teilzeitarbeit oder Kindererziehung oft finanzielle Einbußen hinnehmen, müssen ihre Absicherung aktiv gestalten. Die Annahme, dass eine Partnerschaft oder das gemeinsame Leben in einem Eigenheim automatisch für Sicherheit sorgt, kann sich als trügerisch erweisen, wenn rechtliche und versicherungstechnische Aspekte nicht explizit geregelt sind.
Der Fall der Altenpflegerin und des Schreinermeisters ist exemplarisch für viele moderne Familienkonstellationen. Er unterstreicht die dringende Empfehlung von Finanzexperten, sich proaktiv mit Fragen der Absicherung gegen Krankheit, Berufsunfähigkeit, Trennung und Tod auseinanderzusetzen, um finanzielle Notlagen zu vermeiden und die Zukunft aller Beteiligten zu sichern.


